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Praxis für Frauenheilkunde
Dr. med. Jens Evers, Frauenarzt
Laureen Erichson-Kirst, Ärztin in Weiterbildung
Verdener Straße 9
31582 Nienburg
ULTRASCHALLUNTERSUCHUNG DER BRUSTDRÜSE
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie aufgrund der Krebsfrüherkennungsrichtlinien der Krankenkassen Anspruch auf die nachfolgend aufgeführte und von Ihrer Krankenkasse zu erstattende Vorsorgeleistung:
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ab dem 30. Lebensjahr: zusätzlich Tastuntersuchung der Brust
Ein Frühstadium von Brusttumoren ist jedoch nicht tastbar!
Durch die Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen an den Brüsten schon frühzeitig erkannt werden.
Diese Untersuchung wird im Rahmen der Krebsvorsorge nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bitte entscheiden Sie, ob Sie diese ausschließlich privat zu erstattende, sinnvolle Zusatzuntersuchung in Anspruch nehmen möchten
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